Bürgerinformationen

Hier erhalten unsere Mitbürger, wichtige Informationen!

ABBRENNEN VON SONNWENDFEUER

 

Landratsamt
Straubing-Bogen


Merkblatt zum Abbrennen von Sonnwendfeuer


Damit beim Abbrennen von Sonnwendfeuer nach altem Brauch keine Unfälle passieren, bitten wir,
Folgendes zu beachten:


Das Feuer ist der zuständigen Gemeinde und der ILS (leitung.straubing@ils.brk.de, Fax:
09421/1885-141) unter Angabe der Kontaktdaten des Veranstalters samt Handynummer
sowie der Flurstücksdaten anzuzeigen.

Desweiteren sind Polizei und die örtliche Feuerwehr zu verständigen.


Als Brennstoff darf nur naturbelassenes und trockenes Holz verwendet werden. Das
Anzünden von Reifen, Kunststoffen, Spanplatten, Möbeln oder sonstigen beschichteten
Althölzern und Abfällen ist verboten.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten. Sie betragen
o zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen - vom Dachvorsprung aus gemessen -
mindestens 5 m,
o zu leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und
o zu sonstigen brennbaren Materialien mindestens 5 m.

 

Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung des Abbrandortes keine
schützenswerten Flächen befinden.

 

Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Die Aufsicht hat durch Erwachsene zu erfolgen.
Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der
Feuerstelle erloschen sein.

 

Erkaltete Brandrückstände und Abfälle (Flaschen, Tüten usw.) sind ordnungsgemäß, z.B. über
die Restmülltonne, zu entsorgen.

 

Die Zulässigkeit von Sonnwendfeuer in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder
geschützten Landschaftsbestandteilen ist vorab mit dem Landratsamt abzuklären.

 

Das Holz für die Sonnwendfeuer darf erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet
werden, damit Tiere, die ihren Unterschlupf im Holz gesucht haben, nicht mitverbrannt
werden. Die neu aufgeschichteten Haufen sind vor dem Entzünden nochmals auf das
Vorhandensein von Tieren zu untersuchen.

 

Insbesondere bei Trockenheit wird die Vorhaltung von Löschwasser dringend empfohlen; eine
freie Zufahrt für die Feuerwehr ist zu gewährleisten. Die Reduzierung der Größe des Feuers
erscheint in diesen Fällen ebenfalls zweckmäßig.

 

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu
50.000,- € geahndet werden.


Ansprechpartner:
Landratsamt Straubing-Bogen
SG 22 Umweltschutz
Leutnerstr. 15
94315 Straubing


- Frau Nebel 09421/973-110 Freitag vormittags
nebel.veronika@landkreis-straubing-bogen.de

 

- Frau Achatz 09421/973-266 Montag und Dienstag ganztags, Mittwoch vormittags
achatz.hildegard@landkreis-straubing-bogen.de

 

(Quelle: Landratsamt Straubing - Bogen)

 

 

 


RETTUNGSKARTE FÜRS AUTO!

 

Rettungskarten sind für die Feuerwehr und den Rettungsdienst wichtige Dokumente bei der Personenbefreiung bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen.

Bitte laden Sie sich bei dem folgenden Link

 

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/rettungskarte/

 

die Rettungskarte für Ihr Fahrzeug kostenlos herunter, und bringen Sie diese in der Sonnenblende Ihres Fahrzeuges an. Sie helfen damit nicht nur uns, sondern in erster Linie Ihnen selbst.


Rauchmelder retten Leben!

 

Rauchmelder Pflicht in Bayern

Zusammenfassung


Einbaupflicht

- für Neu- und Umbauten:

ab 01.01.2013

- für bestehende Wohnungen:

bis 31.12.2017

 

 

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

 

 

Verantwortlich

- für den Einbau:

der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft:

der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)


  

Im Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vom 25.09.2012 (Drucksache 16/13736) wird Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht gefordert. Der Antrag sieht vor, dem Art. 46 BayBO (Wohnungen) folgenden Absatz zuzufügen:
Am 25.09.2012 wurde der “Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes” (Drucksache 16/13683) im Bayerischen Landtag eingebracht.

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekanntgeben. Die Gesetzesänderung trat in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.

Damit ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Das Bayrische Staatsministerium des Innern als Oberste Baubehörde hat im Januar ergänzende “Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen” herausgegeben (siehe Downloads im Kasten rechts). Es wird in dem Schreiben unter anderem klargestellt, dass die Übergangfrist bis zum 31.12.2017 für neue Wohnungen und Gebäude mit offiziellem Baubeginn vor dem 01.01.2013 gilt. Ausnahme sind Sonderbauten, wie zum Beispiel Hochhäuser, für die das Datum der Baugenehmigung als Stichtag zählt.

Stand: Mai 2013 – Alle Angaben ohne Gewähr


Rettungsgasse Bilden - Info!

 

 Rechts oder links? Der ADAC klärt auf

Wenn es auf der Autobahn kracht, muss es schnell gehen. Denn bei der Rettung der Opfer zählt jede Sekunde. Das leidige Problem: oftmals kommen die Rettungswagen nicht schnell genug zur Unfallstelle, weil viele Autofahrer es nicht schaffen, eine Rettungsgasse bilden. Und das erschwert nicht nur den Rettungskräften die Arbeit, sondern kann im schlimmsten Fall auch Unfallopfern das Leben kosten.

Häufige Fehler bedeuten Lebensgefahr für Opfer und Retter

Die Regeln für eine Rettungsgasse sind eigentlich ganz einfach: wenn Sie auf dem linken Fahrstreifen fahren, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, dann fahren Sie so weit wie möglich nach rechts. Die Rettungsgasse wird also immer zwischen der linken Spur und der rechten daneben gebildet, egal, ob die Straße zwei, drei oder sogar vier Spuren hat. 

ADAC-Sprecherin Melanie Mikulla erklärt, welchen Fehler Autofahrer besonders oft machen: "Das Wichtige bei der Rettungsgasse ist, dass sie nicht erst gebildet wird, wenn ich im Stau stehe." Dann stünden die Autos bereits dicht an dicht und es sei zu spät. "Es ist schon wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn es stockenden Verkehr gibt."

Den Rettungswagen den Weg zu versperren, ist für Unfallopfer lebensgefährlich. Zudem müssen sich Feuerwehrleute oft selbst in Gefahr begeben, wenn sie auf der Autobahn aussteigen, um den Autofahrern Anweisungen zu geben. 


Wespennester was tun?

 

Hier sind die beiden Ansprechpartner (Hornissenbeauftragte) des Landkreises Straubing-Bogen für solche Fälle!

 

Johannes Gritsch: 0159/06373667

 

Andreas Zier: 0171/2803489

Immer wenn die gelb-schwarzen Insekten auftauchen, fühlen sich Menschen belästigt oder sogar gefährdet. Jedoch ist keines der Tiere von sich aus aggressiv, sie sind alle Helfer der Natur. Die Feuerwehr wird zur Beseitigung von Wespennestern gerufen. „Doch nicht in allen Fällen ist ein Einschreiten der Feuerwehren nötig oder erlaubt“.

„Grundsätzlich haben Wespen, Bienen und ähnliche Insekten, (so genannte Hymenopteren) in der Natur wichtige Aufgabe zu erfüllen, so sind sie unter anderem für das Bestäuben von Blüten von Nöten. Einige dieser Insektenarten sind vom Aussterben bedroht und daher ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten Nist-, Brutstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Was heißt das nun für die Bürger und die Feuerwehren? Alle Hymenopteren können stechen, dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2- 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.

Die Feuerwehr kann nur einschreiten, wenn von den Tieren eine Gefahr für den Menschen ausgeht. Daher hat sich die Feuerwehr vor der Entfernung zu vergewissern, ob die Beseitigung der Insektenvölker wirklich notwendig ist. Die Feuerwehren schreiten nur dann ein, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschen besteht! Das kann beispielsweise bei einem Spielplatz oder auch Kindergarten sein. Selbst dann müssen die Tiere nicht getötet werden, die bessere Alternative ist, sie umzusiedeln. Spezielle Fragen hierzu beantwortet die örtliche Feuerwehr oder auch ein Imker.

Daher rät ihnen die Feuerwehr zu einige Tipps, wie man sich mit den Insekten arrangieren kann:

  • Die Tiere stechen nur bei Bedrohung - vermeiden Sie heftige Bewegungen und schlagen Sie nicht nach den Tieren
  • Lassen Sie Lebensmittel im Sommer nicht lange offen stehen - vergewissern Sie sich vor dem Trinken aus Flaschen und Gläsern, dass sich kein Insekt "hineingeschmuggelt" hat. Kinder sollten einen Strohhalm benutzen
  • Der Ansiedelung von Insekten in Hohlräumen (Rolladenkasten, Verkleidungen etc.) können Sie vorbeugen, indem Sie mögliche Schlupflöcher bereits im Frühjahr abdichten
  • Insekten den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge oder Schutzgitter
  • Abfallbehälter geschlossen halten

Und sollte es doch einmal zu einem Stich gekommen sein, dann sind der anfängliche Schmerz und die lokale Schwellung normale Reaktionen. Diese gehen nach einiger Zeit von selbst zurück, beschleunigt wird dies durch Kühlen der Einstichstelle. Bei Einstichen im Rachenraum sowie bei Auftreten von Kreislaufproblemen, Herzrasen, Atemnot verständigen Sie sofort den Rettungsdienst.

  


Martinshorn - Warum?

 

Sondersignal!!
 
Wir wollen Sie nicht ärgern.
 
Mit den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten "Sondersignale". Laute Rufe, Glocken oder Mundtröten machten jedem klar: "Platz machen, die Feuerwehr kommt!" An diesem Prinzip hat sich nur die Technik geändert. Ansonsten gilt auch heute: Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignal wissen... 

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser ist folgender Grundsatz:

Was tun bei Sondersignal? 

- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt. 

- Versuchen Sie, vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (gesetzter Blinker?). 

- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker. 

- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!). 

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 35, Straßenverkehrsordnung). Wenn Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Tonsignal bei der Fahrt eingeschaltet werden. 

Sondersignal muss immer sein: Auch in der Nacht! 

Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit - und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...


Die fünf W-Fragen beim Notruf 112

Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Deshalb solltest du einen Notruf so knapp wie möglich halten, aber mit allen wichtigen Informationen füllen. Schließlich muss die Notrufzentrale genau wissen, wo du dich befindest und was passiert ist. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche Angaben für einen Notruf wichtig sind. Dabei hilft es, sich an den folgenden fünf W-Fragen für den Notruf 112 zu orientieren.

 

Ein Notruf sollte maximal 60 Sekunden dauern!

Einen richtigen Notruf abzusetzen ist in Notfall-Situationen gar nicht so einfach. Häufig steht man selbst etwas unter Schock oder ist mit der außergewöhnlichen Situation schlichtweg überfordert. Dabei zählt bei einem Notfall jede Sekunde, vor allem, wenn ein Menschenleben bedroht ist. In der heutigen Zeit kannst du europaweit aus jedem Handynetz den Notruf 112 alarmieren, sogar wenn du keinen Empfang hast. Bitte beachte aber, dass das mit dem Polizeinotruf 110 meist nicht möglich ist. Wichtig ist es dann, der Notrufzentrale präzise Informationen zu liefern, damit sie die geeigneten Einsatzkräfte alarmieren und zu dir schicken können. Um dir das Absetzen eines richtigen Notrufs zu erleichtern, solltest du diese fünf W-Fragen verinnerlichen.

 

Wer ruft an?

Vergiss beim Absetzen eines Notfalls nie, zuallererst deinen eigenen Vor- und Nachnamen sowie deine Handy- oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen zu nennen. Bleibe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte jederzeit in Reichweite deines Telefons, mit dem du den Notruf abgesetzt hast. Trotz der Erreichbarkeit stehen Erste Hilfe und Eigenschutz immer an erster Stelle!

“Hallo, mein Name ist Max Mustermann, ich rufe von der Nummer 0179/1111111 an.”

 

Wo ist es passiert?

Versuche den Notfallort so genau wie möglich zu bezeichnen. Wichtige Hinweise dabei sind: Ortsname, Stadtteil, Straße, Kreuzung, Hausnummer, Stockwerk sowie Besonderheiten wie markante Gebäude, Hinterhof, Straßentyp, Bahnlinie oder Fluss. Bei einem Notfall auf der Autobahn sind die Fahrtrichtung und die Kilometerangabe ebenfalls entscheidende Faktoren für den richtigen Notruf.

“Ich befinde mich in der Regensburger Innenstadt in der Thundorferstraße 2, Kreuzung Weiße-Hahnen-Gasse, in der Nähe der Eisernen Brücke an der Donau.”

 

Was ist passiert?

Was ist geschehen? Was ist zu sehen? Schildere der Notrufzentrale genau, aber kurz gefasst, was passiert ist, zum Beispiel: Verkehrsunfall, Absturz, Erkrankung, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person usw. Je nach Art des Notfalls werden weitere Rückfragen gestellt oder Anweisungen gegeben, wie du dich verhalten sollst.

“Es gab einen Fahrradunfall, ein Autofahrer ist frontal mit einem Radfahrer zusammengestoßen.”

 

Wie viele Verletzte?

Je genauer du angeben kannst, wie viele Personen verletzt oder beteiligt sind, desto besser. Wenn es sich um eine größere Gruppe handelt, die Teil des Notfalls ist, reicht auch eine Einschätzung. Bestenfalls nennst du auch gleich die Art der Verletzung, wie beispielsweise Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Schock, damit geeignete Einsatzmittel auf direktem Wege mitgeschickt werden können.

“Ein Radfahrer ist verletzt und bewusstlos, er blutet am Kopf.”

 

Warten auf Rückfragen

Lege erst auf, wenn die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat. Häufig hat die alarmierte Zentrale noch weitere Fragen an dich.